Beitragsordnung

Beitragsordnung

1. Der Beitrag wird satzungsgemäß als Jahresbeitrag erhoben.

Er beträgt für alle Mitglieder ab 06.02.2024:

Einzelmitgliedsbeitrag (Fördermitgliedschaft):  Kalenderjahr € 50,00

Familienmitgliedsbeitrag (Fördermitgliedschaft):  Kalenderjahr € 35,00 pro Mitglied

Ermäßigter Beitrag für Rentner, Studenten und Behinderte pro Mitglied (Fördermitgliedschaft): Kalenderjahr € 35,00

Ein Anspruch auf Rückerstattung bezahlter Jahres- oder Jahresteilbeträge im Falle des Todes oder bei Austritt besteht nicht. Es ist jedem Mitglied freigestellt, einen höheren Jahresbeitrag als Spende zu leisten oder Patenschaften zu übernehmen.

2. Partner- und/oder Familiengemeinschaften, Eltern und Alleinerziehende mit Kindern, für die ein Kindergeldanspruch besteht, und die in einer sogenannten „häuslichen Gemeinschaft” leben und den Beitrag von einem Konto abbuchen lassen, können auf Antrag unabhängig von ihrer persönlichen Einzelmitgliedschaft einen ermäßigten Beitrag (Familienmitgliedsbeitrag) nutzen. Rentner, Studenten und Behinderte zahlen nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises den ermäßigten Beitrag. Entfallen die von der Beitragsordnung aufgezeigten Voraussetzungen des ermäßigten Beitrags, so erfolgt eine automatische Umstellung auf den jeweils ansonsten zu zahlenden Beitrag – im Falle eines Familienbeitrags also auf einen Einzelbeitrag.

3. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum nächsten 1. des Folgemonats nach Beitritt fällig. Für die Folgejahre wird der Beitrag jeweils zum 1. des dem Beitrittsmonats folgenden Monats fällig.

4. Auf schriftlichen Antrag kann der Mitgliedsbeitrag aufgrund finanzieller Schwierigkeiten bzw. geringem oder gar keinem Einkommen dauernd oder vorübergehend vermindert werden. Der Antrag muss vom Vorstand mit einfacher Mehrheit genehmigt werden. Eine jährliche Prüfung kann durch den Vorstand veranlasst werden.

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